Waren es bisher bevorzugt Terroristen, Piloten und Raubkopierer, werden jetzt Sexualstraftäter herangezogen, dem Bürger die Aufweichung des Datenschutzes plausibel zu machen.
Eine perfide Strategie. Wird doch kaum ein Mensch Position für diese Kriminellen beziehen, sondern dem Schutz unserer Kinder Priorität zugestehen wollen.
Schutz, so wird dem Bürger weisgemacht, würde die Verbreitung der Aufenthaltsorte dieser Personengruppe im Internet schaffen.
Nach nordamerikanischem Vorbild sollen also verurteilte Sexualstraftäter mit Name, Bild und Adresse online bekannt gemacht werden, wozu natürlich “der Datenschutz deutlich reduziert werden muss, damit sich vorbestrafte Sexualstraftäter nicht mehr verstecken können“.
Was auf den ersten Blick vielleicht sinnvoll erscheint, wird allerdings von den Befürwortern dieser Idee selber als untauglich dargestellt, wenn man sich die “Begründung” für diese angeblich so sinnvolle Maßnahme zu Gemüte führt.
So wird ausgeführt, daß “in Deutschland oft nicht einmal die Polizei weiß, wo und wie diese Menschen leben” !
Wie, so fragt man sich, soll eine Datenbank online aktuell sein, wenn den Ermittlungsbehörden nichts bekannt ist?
Es sei den “Fachleuten” nahegelegt, sinnvolle Auflagen in die Urteile einfließen zu lassen, die eine konsequent zu ahndende Meldepflicht Verurteilter beinhaltet. Somit wäre zumindest ansatzweise sichergestellt, daß einschlägig Vorbestrafte stets unter polizeilicher Aufsicht stehen, ohne daß rechtlich bedenkliche, mittelalterliche Überlegungen den demokratischen Rechtsstaat weiter ad absurdum führen.
Es bleibt festzustellen, daß wieder einmal haltlose Pseudoargumente herangezogen werden, die als einziges die Abschaffung des Datenschutzes zum Ziel haben.
Wie lange wird es noch dauern, bis wir am Marktplatz wieder einen Pranger vorfinden werden?
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