Freiheit und Bürgerrechte

Überwachung schränkt Bürgerrechte ein

Wie schon das Bundesverfassungsgericht vielfach dargelegt hat, erzeugen sämtliche Überwachungssysteme einen starken sozialen Anpassungsdruck bei den Überwachten. Somit schränken solche Systeme das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf Privatheit der Grundrechts-Charta der EU ein.

Jegliche Überwachungsmaßnahme ohne vorhergehendes, begründetes Verdachtsmoment bedeutet einen Schritt in Richtung Überwachungsstaat. Es ist unverhältnismäßig, zehntausende von Personen zu überwachen, um eventuell und möglicherweise eine äußerst kleine Anzahl von Tätern zu ermitteln.

Videoüberwachung

Wir stellen uns gegen den weiteren Ausbau der Videoüberwachungen im öffentlichen und privaten Raum. Videokameras verhindern keine Straftaten, halten Täter nicht von der Begehung von Straftaten ab und helfen den Opfern nicht. Die Sicherheitslage in den überwachten Räumen wird mit ihnen nachweislich nicht verbessert.

Die wenigsten Videokameras im öffentlichen Raum werden tatsächlich zur Beobachtung, sondern nur für eine Aufzeichnung genutzt. Dadurch entsteht ein falsches Gefühl der Sicherheit.

Videoaufzeichnungen können zwar manchmal bei der Aufklärung von Straftaten helfen, die Verwendung als Beweismittel kommt aber äußerst selten vor. Videoüberwachung steigert die polizeiliche Aufklärungsrate nicht – die meisten Straftaten werden auf andere Weise aufgeklärt.

Videoüberwachung ist aber nicht nur wirkungslos und unverhältnismäßig, sondern auch schädlich, denn Mitmenschen, die Straftaten beobachten, vertrauen eher auf die Videoüberwachung und das rechtzeitige Eintreffen der Polizei, als den Opfern zu helfen.

Außerdem ändern Menschen unter Videoüberwachung ihr Verhalten: Kreatives, unbefangenes und individuelles Verhalten wird verringert, um nicht aufzufallen und verdächtig zu erscheinen. Es besteht hier die große Gefahr einer zunehmend gleichförmigen Gesellschaft.

Bürger und Zivilgesellschaft haben in einem demokratischen Rechtsstaat einen Anspruch auf eine freie, unüberwachte Öffentlichkeit. Wir stellen uns dem Hang zur Überwachung entgegen und möchten den Wildwuchs von Überwachungstechnik eindämmen

Einschränkungen von Videoüberwachungen

Überwachungsmaßnahmen sollen nur der Ausnahmefall sein und können nur für gesetzlich eindeutig geregelte Sonderfälle verpflichtend sein.

Wir möchten erreichen, dass Videokameras zur Überwachung eine regelmäßig durchzuführende, gebührenpflichtige Prüfung durch die Datenschutzbehörden bestehen müssen. Nehmen staatliche Stellen die Überwachung vor, muss zusätzlich ein Richter sein Einverständnis geben.

Geprüft werden sollen Anlass, Zweck, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit gegenüber möglichen Alternativen. Eine Überwachung der Öffentlichkeit über die Räumlichkeiten eines Betreibers hinaus lehnen wir ab.

Dokumentationspflicht und Haftung für Überwachungssysteme

Zudem möchten die Piraten eine Dokumentationspflicht für Überwachungssysteme einführen. Diese Dokumentation muss alle für die Prüfung relevanten Informationen enthalten.

Unser Ziel ist es, dass überwachte Bereiche durch neutral gestaltete Hinweise gekennzeichnet sein müssen.

Die bayerischen Piraten wollen Überwachungsanlagen grundsätzlich einer Beobachtungspflicht durch Personal unterwerfen. So wird eine Überwachung „auf Vorrat“ verhindert.

Die Piraten möchten erreichen, dass Betreiber im Falle unzureichender Beobachtung für die Folgen von Straftaten und Schadensfällen im überwachten Bereich haften. Die Belangbarkeit des überwachenden Personals ist zu begrenzen. Wir sind der Auffassung: wer seine Umwelt überwacht, der hat auch die Verantwortung für die Konsequenzen zu übernehmen. Ebenso soll der Betreiber gegenüber den Betroffenen haften, wenn Daten aus der Überwachung an die Öffentlichkeit gelangen.

Neue Sanktionsmöglichkeiten

Die Datenschutzbehörden sollen die Möglichkeit bekommen bei Verstößen direkt Bußgelder zu verhängen. Gleichzeitig werden wir die Möglichkeit einer zivilgerichtlichen Klage durch Betroffene erhalten.

Keine heimliche Onlinedurchsuchung

Ein staatlicher Zugriff auf ein informationstechnisches System (z.B. Computer), auf dem persönliche Daten gespeichert oder bearbeitet werden, ist ein tiefer Eingriff in den Kernbereich privater Lebensgestaltung. Für die Durchsuchung informationstechnischer Systeme müssen deshalb die gleichen Regeln gelten wie für eine Hausdurchsuchung.

Der Zugriff muss richterlich angeordnet werden. Den Betroffenen muss die Möglichkeit gegeben werden, den Zugriff zu beobachten. Ein Löschen oder Verändern von Daten durch die Polizei darf nicht stattfinden. In diesem Zusammenhang sind Maßnahmen wie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) als schwerer und unnötiger Eingriff in Grundrechte anzusehen. Sie ist daher abzuschaffen.

Donnerbeutel – CC-BY-NC-SA